
AIDA wird zum 01.12.2023 die AGB anpassen und an der Umbuchungsmöglichkeit drehen. Eine Umbuchung auf den Vario ist nicht mehr möglich, gleichzeitig gelten kürzere Umbuchungsfristen.
Ab dem 01. Dezember 2023 wird es bei AIDA eine Änderung geben, die gravierende Änderungen für manche Gäste haben wird. Bislang war es so, dass man seine Reise im Premium Tarif buchen konnte und dann später auf den günstigeren Vario Tarif umstellen konnte. Meist waren dann Gebühren von 150 Euro pro Vollzahler (1. und 2. Person pro Kabine) erhoben worden. Das wird nun unterbunden.
Ab Dezember ist eine Tarif-Umbuchung nur noch in folgenden Situationen möglich:
- Premium (AI) auf Premium (AI)
- Vario auf Premium (AI)
Folgende Möglichkeit fällt weg:
- Premium (AI) auf Vario
Folgendes wurde ebenfalls geändert:
Umbuchungen sind einmalig und mit folgenden Fristen möglich:
- bis 40 Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit AIDA An- und Abreisepaket inkl. Flug
- bis 30 Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit Rail &Cruise sowie bei cruise only
- Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 Euro pro Vollzahler entfällt, wenn die Differenz zum neuen Reisepreis pro Vollzahler höher als die Gebühr ist.
Die Stornostaffeln, gesplittet nach Kreuzfahrtanteil und An- und Abreisepaket, wurden optimiert.
- Storniert der Gast eine Buchung inkl. AIDA An- und Abreisepaket mit Flug, so ist die Stornierungsgebühr künftig unabhängig davon, ob es sich um einen Linien- oder Charterflug handelt. Abweichende Regelung nur für Wunschflüge.
- Vorteile: Mehr Transparenz und Übersichtlichkeit bei den Stornogebühren. Bei Stornierung von Buchungen, die vor dem 1. Dezember 2023 getätigt wurden, greifen die bis dahin gültigen AGB.
Der Tarif JUST AIDA, welcher seit einiger Zeit nicht mehr angeboten wird, fällt nun übrigens komplett weg.
Wer nun also den Premium-Tarif gebucht hat und ein auf den Vario-Tarif spekuliert hat, sollte sich beeilen – ab Dezember ist das nicht mehr möglich.
Gerne unterstützen wir euch bei der Buchung und stehen euch als kompetentes Kreuzfahrt-Reisebüro gerne zur Verfügung. Sprich oder schreibe uns hierzu einfach an.