Ab 01. August: Reiserückkehrer von Kreuzfahrten und Urlauber müssen sich an diese Regel halten

von | 31/07/2021 | Gemischtes

Sonnenuntergang in Schweden - Bildquelle: Cruisify.de
Sonnenuntergang in Schweden – Bildquelle: Cruisify.de

Laut neusten Informationen wird am dem 01. August 2021 eine Regelung in Kraft treten, die für alle Urlauber gilt. Egal ob man per Auto, Flugzeug oder Schiff nach Deutschland kommt – an diese Regelung muss man sich halten.

Ab dem 01. August wird laut einem Entwurf des Gesundheitsministerium eine Regelung für alle Urlauber eingeführt, die alle Urlauber betreffen könnte. Dabei soll es offenbar keine Rolle spielen, wie man nach Deutschland zurückkehrt. Es betrifft dabei alle Menschen ab 12 Jahren, die bei der Reise offenbaren müssen, dass für sie ein geringeres Übertragungsrisiko des neuartigen Corona-Virus gilt.

Auf gut Deutsch: Wer kein Risiko darstellt, hat nichts zu befürchten! Als Nachweis kann man die allseits bekannte 3G-Regel vorweisen. Auch: Wer geimpft ist, muss sich um nichts kümmern!


Neue Regelung für alle Urlauber ab 01. August 2021 (01.08.2021) – Alle Details!

Ich bin kein Freund von Clickbait-Artikeln, deswegen gibt es hier die nackten Fakten, direkt und ehrlich:

Wer ab dem 01. August 2021 nach Deutschland einreist muss einen Nachweis bringen, dass man kein Übertragungsrisiko darstellt. Dabei spielt es keine Rolle, auf welchen Wege man nach Deutschland einreist. Dies kann mit dem Auto, der Bahn, dem Flugzeug, dem Schiff oder auf einem anderen Individualurlaub sein. Wer nach Deutschland einreicht, muss etwas vorlegen, dass einen von der Quarantäne befreit.

Es müssen zur Einreise nach Deutschland alle Personen ab einem Alter von 6 Jahren einen Nachweis vorlegen, um ein Einreisen zu dürfen. Laut aktuellen Recht reicht hierbei ein negativen Antigen-Schnelltest oder ein negativer PCR-Test aus. Auch eine Impfung ist dabei ausreichend. Wer geimpft oder getestet ist, kann also aufatmen.

Offiziell heißt es: „die Eintragung zusätzlicher Infektionen einzudämmen und die Infektionszahlen gering zu halten, um in dieser Zeit weiter die Impfquoten steigern zu können“

Besondere Bedingungen gelten hierbei für folgende Gebiete: „Aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten soll immer ein Testnachweis nötig sein“


Änderung bei den Risikogebieten – Einfaches Risikogebiet entfällt

Es soll ab dem 01. August eine Änderung bei den Riskikogebieten stattfinden. So soll es nur noch 2 statt aktuell 3 Risikogebieten geben: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die bisherige Stufe eines „einfachen“ Risikogebiets soll entfallen.

Für Einreisende aus den verbleibenen zwei Risikogebieten gelten weiterhin Anmelde- oder Absonderungspflichten. Das bedeutetet auch teilweise 14-tägige Quarantänepflichten für Einreisende aus Virusvariantengebieten.

Nicht geimpfte oder genesene Einreisende müssen eine zehntägige Quarantäne antreten, die frühestens ab dem fünften Tag durch Übermittlung eines negativen Testnachweises beendet werden kann. Ausnahme: Wer jünger als zwölf Jahre ist, kann ohne Testnachweis nach fünf Tagen die Quarantäne beenden.

Wer geimpft ist, muss nicht in Quarantäne, dies gab Jens Spahn am vergangenen Freitag bekannt.Dies ist zum heutigen Zeitpunkt, am 31. Juli, noch nicht in trockenen Tüchern, gilt, aber schon als sicher.


Für alle Kreuzfahrtgäste ändert sich nicht wirklich was.

Die Reedereien sorgen sich an Bord um die notwendigen Tests, so war dies auch in der Vergangenheit der Fall. Auch hier: Wer geimpft ist, braucht sich um nichts zu kümmern!

Bislang gibt es noch keine offizielle Reaktion von TUI Cruises oder AIDA Cruises zu den Vorhaben, allerdings ist dies noch nicht offiziell verkündet worden. Man kann jedoch davon sehr davon ausgehen, dass dies ab 01.08.2021 umgesetzt wird.

Aktuelle Kreuzfahrten von AIDA Cruises ansehen →

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Dennis Vitt

Reiseberater, Cruisify.de

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