Carnival Cruise Line: Drohnen sind ab sofort verbotene Gegenstände

von | 20/05/2022 | Gemischtes

Drone - Bildquelle: Pexel by Pixabay
Drone – Bildquelle: Pexel by Pixabay

Drohen an Bord einen Kreuzfahrtschiffes waren bisher nicht gerne gesehen, nun geht Carnival Cruise Line einen Schritt weiter. Die Liste der verbotenen Gegenstände wurde nun um Drohnen erweitert.

Wer eine Drohne auf ein Kreuzfahrtschiff mitgenommen hat, hat diese zwar mitnehmen, jedoch an Bord nicht einsetzen dürfen. Bei einem Landgang hat man diese ausgehändigt bekommen, damit man an Land tolle Aufnahmen machen konnte. Nun geht die erste Reederei einen Schritt weiter und verbietet nun jegliche Mitnahme von Drohnen wie es auch bei Bügeleisen, Wäschedämpfer, Tauchsieder, Heizdecken, Warmwasserbereiter, Kaffeemaschinen, Kochplatten, Toaster, Heizkissen, Luftbefeuchter usw. der Fall ist.


Der Hintergrund ist leider ein Absturz einer Drohne unmittelbar am Kreuzfahrtschiff

Um eine Drohne zu fliegen, benötigt man je nach Größe, Gewicht oder auch Vorhaben einen kleinen EU-Drohenführerschein, auch EU-Kompetenznachweis A1/A3 für Drohnenpiloten genannt. Ich habe mir diese zugelegt, damit ich auch rechtssicher Drohnen steuern kann. Doch leider gibt es auch unverantwortliche Drohnenbetreiber, wie sie aktuell häufiger Probleme bereiten. Besonders wenn die Drohnen den Schiffen zu nahe kommen, in gesperrte Bereiche an Häfen, Flughäfen oder wichtigen Anlagen eindringen oder im schlimmsten Fall sogar abstützen.

Gerade Carnival Cruise Line hat aktuell häufiger Probleme, dass Drohnen auch in unmittelbarer Nähe abstützen und so Probleme verursachen können. Nun wurden Konsequenzen gezogen und die Mitnahme auf den Schiffen verboten.

Carnival Cruise Line wird nun auch das Handgepäck der Gäste nach Drohnen durchsuchen und abnehmen und bis zum Ende der Reise sicher verstauen. Wenn sich diese im Koffer befindet, darf man den Koffer dann bei der Security abholen und dann die Drohne abgeben. Man verkehrt nun so, wie bei allen anderen verbotenen Gegenständen an Bord.

Man darf nur im Ausnahmefall eine Drohne mit an Bord nehmen und diese benutzen, nur wenn die Reederei es schriftlich zu lässt oder es mit den Behörden abgesprochen ist. Ansonsten wird empfohlen, die Drohne einfach ganz zu Hause zu lassen.

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Dennis Vitt

Reiseberater, Cruisify.de

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